Ombudsstelle & Hinweisgebersystem für Whistleblower
Seriöse Hinweise helfen, Verstößen frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden für Unternehmen, Mitarbeiter und Geschäftspartner zu reduzieren. Wir bieten mehrere Möglichkeiten einer persönlichen Kontaktaufnahme mit unserem Ombudsmann, um – auf Wunsch anonym – Verstöße aus den Bereichen Kartellrecht, Korruption, Geldwäsche, Datenschutz, Mobbing und andere relevante Regelverstöße zu melden.
Der Hinweisgeber wendet sich an den Ombudsmann. Die Anonymität bleibt dabei gewahrt. Dieser nimmt die Meldung auf und analysiert sie.
Der Ombudsmann untersucht den Vorfall und leitet bei einem Regelverstoß die notwendigen Schritte gemeinsam mit dem betreffenden Unternehmen ein.
Nach Beendigung des Verfahrens wird der Hinweisgeber auf seinen Wunsch über den Stand der Untersuchung informiert.
— Maximilian Hartung, Ombudsmann
Neben dem Ombudsmann der als alleinige Vertrauensperson und direkter Ansprechpartner dem Hinweisgeber zur Seite steht, ist ein erfahrenes Team an Juristen und Compliance-Spezialisten etabliert, die den Ombudsmann bei seiner Aufgabenerfüllung unterstützen und mit ihm gemeinsam die Fallbearbeitung durchführen.
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